Feuerwehrplan

Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Feuerwehrplanes nach DIN 14095 kann verschiedene Gründe haben. Feuerwehrpläne sind ein notwendiges Hilfsmittel für die Feuerwehr, um sich vor einem Schadensereignis vorzubereiten. Dadurch ist die Feuerwehr in der Lage, auch bei einer unübersichtlichen Schadenslage, schnell und effektiv Lösch- und Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird meistens bei Sonderbauten baurechtlich gefordert
(z.B. Versammlungsstätten MVStättVO § 42, MindBauRL § 5.14.2, Verkaufsstätten MVKVO § 27, Schulbaurichtline). Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Feuerwehrplanes kann sich jedoch auch nach einer Brandverhütungsschau (Brandschau) oder nach einem Schadensereignis ergeben. Bei größeren Objekten kann für einen Betrieb auch ohne eine baurechtliche Forderung die Erstellung eines Feuerwehrplanes sinnvoll sein.

Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den ortsspezifischen Leitfäden der Feuerwehren. Dieses erfolgt in direkter Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.

Auch nach der Erstellung eines Feuerwehrplanes unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Arbeiten der Aktualisierung der Pläne. Dieses wird nach jeder baulichen Veränderung zeitnah notwendig. Auch die Ansprechpartner können sich im laufe der Jahren ändern. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand bleiben, sprechen wir sie regelmäßig an, so dass Sie die gesetzlichen Fristen nicht versäumen.

Es sei hier noch anzumerken, dass jede Verzögerung des Beginns der Löscharbeiten den Schadensumfang vergrößert. Dadurch wird auch ein Fortbestehen des Betriebes mehr gefährdet. Bei eingeschränktem Betrieb können u.U. längerfristige Lieferengpässe entstehen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Kunden sich umorientieren und meistens abwandern. Um solche Fälle im Vorfeld zu vermeiden, können wir Ihnen eine Brandschutz-Risikoberatung anbieten.