Feuerwehrplan
Diese nach DIN 14095 gefertigten Pläne sind ein Hilfsmittel für die Feuerwehr, um sich schnell und effektiv bei einem Schadenereignis vorzubereiten. Auch bei unübersichtlicher Schadenslage können so umgehend Lösch- und Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird meistens bei Sonderbauten baurechtlich gefordert
(z.B. Versammlungsstätten MVStättVO § 42, MindBauRL § 5.14.2, Verkaufsstätten MVKVO § 27, Schulbaurichtline). Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Feuerwehrplanes kann sich jedoch auch nach einer Brandverhütungsschau (Brandschau) oder nach einem Schadensereignis ergeben. Bei größeren Objekten kann für einen Betrieb auch ohne eine baurechtliche Forderung die Erstellung eines Feuerwehrplanes sinnvoll sein.
Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den ortsspezifischen Leitfäden der Feuerwehren. Dieses erfolgt in direkter Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.
Auch nach der Erstellung eines Feuerwehrplanes unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Arbeiten der Aktualisierung der Pläne. Dieses wird nach jeder baulichen Veränderung zeitnah notwendig. Auch die Ansprechpartner können sich im laufe der Jahre ändern. Auf Wunsch überprüfen wir die Gegebenheiten regelmäßig, damit Sie auf der sicheren Seite sind.