Brandschutzordnung

Durch gesetzliche Vorschriften wie zum Beispiel aus dem Baurecht und dem Arbeitsrecht kann für den Betrieb eines Gebäudes eine Brandschutzordnung zwingend erforderlich sein.

Eine Brandschutzordnung regelt die Maßnahmen, die zur Verhütung von Bränden (Rauchverbot, Umgang mit offener Flamme, Explosionsgefahren, elektrische Geräte usw.) beitragen und der ersten Brandbekämpfung. Sollte der Fall eines Brandes eintreten, wird das Verhalten der im Gebäude anwesenden Personen durch die Brandschutzordnung geregelt:

Die Brandschutzordnung wird nach DIN 14096 erstellt und enthält:

TEIL A: dieser ist ein Aushang, der sich an alle im Gebäude befindlichen Personen richtet und wird in der Regel zusammen mit den Flucht- und Rettungswegplänen aufgehängt.

TEIL B: richtet sich an alle dauerhaft im Gebäude anwesenden Personen

TEIL C: dieser Teil richtete sich an die Personen, denen besondere Aufgaben im Rahmen des Brandschutzes übertragen wurden (z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Etagenbeauftragte, Geschäftsführung usw.).

Die DIN 14096 gibt vor, dass die Brandschutzordnung „stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden muss und mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen ist“.

Die rechtlichen Vorgaben zur Pflicht der Erstellung einer Brandschutzordnung können sich aus den Sonderbauvorschriften wie z.B der Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Hochhausrichtlinie, Beherbergungsrichtlinie oder Schulbaurichtlinie ergeben.

Weitere Vorschriften wie die DGUV – Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 1 §24 und das DGUV Information 2015-003 / Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) und die Vorschriften der Versicherer (z.B. VdS 2226 für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen) sind maßgebliche Vorgaben sowie die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Das Ingenieurbüro Patric Vögtlin erstellt in enger Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre Brandschutzordnung, welche auf Ihre Bedürfnisse als Betreiber individuell ausgerichtet wird. Dabei werden die Besonderheiten des Gebäudes und Ihre betrieblichen Anforderungen berücksichtigt.

Die notwendigen Abstimmungen der Brandschutzordnung mit den zuständigen Behörden gehört selbstverständlich ebenfalls zu unserem Dienstleistungsspektrum.