Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte und ausgebildete Person, die in einem Unternehmen die Überwachung / Kontrolle des betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen, bzw. als Auflage aus der Baugenehmigung.

Maßgeblich sind die Verordnungen der Länder (vergleiche MBO § 14; LBO SH § 15, HbauO § 17, NbauO § 14 usw.). In verschiedenen Sondervorschriften, wie z.B der Industriebaurichtlinie, Verkaufsstättenverordnung und der Hochhausrichtlinie.

Außerdem kann sich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände, der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ und die TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ ergeben, dass die Bestellung eines Brandschutzbeauftragter notwendig ist.

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten werden in der DGUV I 2015-003 und der Richtlinie VdS 3111 des Verband der Sachversicherer detailliert beschrieben.


Der Brandschutzbeauftragte hat eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung. Er ist gleichzeitig ein zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Ein BSB unterstützt beratend ebenfalls bei Baumaßnahmen und Veränderungen im Betrieb.

Durch die externe Bestellung des Brandschutzbeauftragten wird ein hohes Maß an laufender Fortbildung und Fachkenntnis sichergestellt.