Flucht- und Rettungsplan
Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern (Arbeitsschutzgesetz §9 und 10). Dazu gehört auch das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen (nach der ASR A2.3) und der Aushang an geeigneten Stellen. Die Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, lagerichtig und gut lesbar gestaltet sein (ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und DIN ISO 23601).
Hier sind die Verläufe der Fluchtwege, die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Brandschutzeinrichtungen und die Lage der Sammelstellen grafisch darzustellen.
Wir erstellen für Sie vorschriftenkonforme Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3.
Aus langjähriger Erfahrung bei der Erstellung von Flucht- und Rettungspläne können wir Sie bei Begehungen gegebenenfalls auch wertvolle Tips zur Optimierung der Fluchtweggestaltung geben.
Auch nach der Erstellung der Flucht-und Rettungspläne unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Arbeiten der Aktualisierung der Pläne. Dieses wird nach jeder baulichen Veränderung zeitnah notwendig. Damit Sie immer auf den aktuellen Stand bleiben, sprechen wir Sie regelmäßig an, so dass Sie die gesetzlichen Fristen nicht versäumen.